Gesetzliche Krankenkasse – die Absicherung im KrankheitsfallDurch die gesetzliche Krankenversicherung sind Sie und Ihre Familie im Falle einer Krankheit abgesichert. Eine Gesundheitsprüfung ist zur Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung nicht notwendig. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, ist nicht die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, sondern die gesetzliche Unfallversicherung.
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